Beleuchtung ab 1.1.2017

  • Ab 1.1.2017 tritt ein neues Gesetz zur Fahrradbeleuchtung in Kraft! Bei Fahrrädern mit Tretkraftunzerstützung bis 25 km gelten die gleichen Bedingungen wie für Räder ohne Unterstützung, damit dürfen alle StVZO zugelassen Fahrradbeleuchtungen verbaut werden!
    Für die schnelleren E-BIKE (über 25 km) müssen bei Neuzulassungen ab 1.1.2017 Scheinwerfer mit ECE 113 ausgestattet sein! Für ältere E-BIKEs gilt eine Übergangsfrist bis 1.1.2018.