Es geht wieder los!

Liebe Community,

schweren Herzens habe ich mich entschieden, ebike.community aus Zeitgründen zu schließen.

Ab sofort sind Neuregistrierungen deaktiviert. Bestehende Mitglieder können das Forum weiterhin nutzen, jedoch wird es ab dem 1. März 2025 nur noch im Lesemodus verfügbar sein – neue Beiträge oder Kommentare werden dann nicht mehr möglich sein. Am 1. Juni 2025 wird das Forum schließlich vollständig abgeschaltet.

Ich danke euch für den Austausch und die vielen hilfreichen Beiträge.

Nach der Abschaltung am 1. Juni 2025 werden alle Daten unwiderruflich gelöscht.

Falls ihr euch weiterhin austauschen möchtet, empfehle ich euch, andere Plattformen oder Foren zu nutzen.

Vielen Dank für euer Verständnis und eure Unterstützung!

Beste Grüße
Jan
  • Warum muss man immer wieder Radfahrer mit blendender Stirnlampe sehen?



    Gestern war es wieder soweit. Mir ist ein Radfahrer mit einer Stirnlampe entgegen gekommen und der T...... muss mich zu allem Überfluss auch noch anschauen als er vorbei gefahren ist. Man kann nichts mehr sehen. Bitte kauft euch eine vernünftige Lampe. Stirnlampen sind als Beleuchtung nicht zugelassen.

  • Hatte den Fall gestern Abend auch wieder. Ich kann nicht verstehen warum Leute mit einer Stirnlampe Fahrradfahren. Die sind einfach nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Und die leute gucken einen dann auch noch an und schon sieht man gar nichts mehr. Ich finde diese Teile mehr als Bedenklich. Gerne beim Schrauben oder sonst wo benutzen aber bitte nicht im Strassenverkehr!

    Ich sehe auch keinen Vorteil im Gegensatz zu ganz normal montierten Scheinwerfern am Lenker. Eine bitte an alle: Stellt eure Lampen vernünftig ein und lasst die Stirnlampen zuhause wenn Ihr am Strassenverkehr teilnehmen wollt.


    Nur zur Info:

    §1 StvO:

    (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    §StVZO:

    (3) Fahrräder müssen mit einem oder zwei nach vorn wirkenden Scheinwerfern für weißes Abblendlicht ausgerüstet sein. Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet.